Gastbeiträge
Als Patientin mit mehreren Autoimmunerkrankungen und starker Immunsuppression durch insgesamt 4 Immunsuppressiva, u.a. Rituximab Infusionen (Chemotherapeutikum), zähle ich zur Hochrisikogruppe- auch wenn ich noch nicht hochbetagt, sondern „erst" 59 Jahre alt bin.
Nach Rücksprache mit meiner Onkologin/Internistin und entsprechend von ihr ausgestelltem Attest, habe ich mich also darin versucht, einen zeitnahen Impftermin zu bekommen. Hintergrund ist, dass es unter der Behandlung mit Rituximab nur ein kleines Zeitfenster von ca. 4 Wochen, vor der nächsten Infusion, gibt, in dem eine Impfung möglich ist bzw. eine Immunantwort überhaupt zu erwarten ist.
Ebenfalls wollte ich eine Aussage darüber, ob es vorgesehen ist, auch FFP2 Masken zu bekommen, selbstverständlich mit der entsprechenden Zuzahlung.
Zuerst zum Thema FFP2 Masken, mein Anruf bei meiner Krankenkasse ergab: Nein! Denn weder bin ich im entsprechenden Alter noch sind meine Erkrankungen in der dafür vorgesehenen Liste aufgeführt, Voraussetzungen also nicht erfüllt.
Mein Einwand, ob man denn als Patientin, deren Immunsystem derart supprimiert ist, nicht durch Masken geschützt werden sollte, da bei einer Ansteckung mit Covid-19 von schwerem Verlauf oder sogar tödlichem Verlauf ausgegangen werden muss, wurde zwar bejaht, aber es gäbe keinen Handlungsspielraum.
Die Dame in der Krankenkasse bedauerte das sehr, sie bekomme selbst Medikamente, die das Immunsystem teilweise unterdrücken und verstehe meine Argumentation durchaus. Sie kritisiert die Liste der Erkrankungen ebenso, und auch dass diese Patientengruppe offensichtlich komplett vergessen worden sei. Sie werde meine Beschwerde aber gerne aufnehmen und an die entsprechende Stelle weiterleiten.
Zum Thema Impftermin bin ich inzwischen allerdings einen Schritt weiter gekommen. Das für mich zuständige Impfzentrum hatte mir telefonisch mitgeteilt, dass ich aufgrund des Attestes wahrscheinlich in Gruppe 2 der Prioritätenliste kommen könnte. Das könne aber erst Ende Januar bzw. Anfang Februar entschieden werden. Es muss Rücksprache mit einem Arzt gehalten werden, denn so einen Fall haben sie bisher noch nicht gehabt….
Diese Aussage alleine reichte mir aber nicht, denn so viel Zeit habe ich bis zur nächsten Rituximab Infusion nicht mehr.
Durch den Erfolgsbericht einer Patientin, die in Hamburg vor dem Verwaltungsgericht auf einen früheren Impftermin geklagt hatte und auch Recht bekommen hat, ermutigt, versuchte ich bei zwei Anwälten für Medizinrecht an meinem Wohnort zu erfahren, ob sie mich in meinen Interessen vertreten würden - beide haben abgelehnt. Ein Telefonat mit einem Anwalt des Sozialverbandes ergab, dass er mich nur vorm Sozialgericht vertreten könne, nicht aber vorm Verwaltungsgericht, das dafür zuständig sei.
Ein Anruf beim Gesundheitsministerium Berlin ergab eine besondere Antwort: „…..Der Staat würde Milliarden für die Bekämpfung der Corona Pandemie ausgeben, was ich denn wolle, ich solle doch einfach mal zufrieden sein…“ diese Reaktion ließ mich komplett wütend und sprachlos werden.
Nun habe ich mich per Mail an den Hamburger Anwalt gewandt, der bereits der o.g. Patientin erfolgreich behilflich war.
Inzwischen habe ich Antwort erhalten: Leider ist er diesbezüglich völlig überlastet und kann ein zusätzliches Mandat daher nicht übernehmen.
Er hat mir aber freundlicherweise einen Kollegen genannt, der mit dieser Materie ebenso vertraut ist und weitere Mandate annehmen kann.
Nach Kontaktaufnahme mit diesem Rechtsanwalt (Berlin), gab es zeitnah eine Rückmeldung und er wird das Mandat übernehmen!
Zunächst bin ich erleichtert, dass ich wenigstens bis hierher gekommen bin und einen engagierten Rechtsanwalt gefunden habe.
Nun bleibt abzuwarten, ob mein Antrag erfolgreich sein wird…...
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass die Gruppe all der Patienten/Patientinnen, die seltene Erkrankungen und Autoimmunerkrankungen haben und/oder Medikamente zur Immunsuppression erhalten, offensichtlich von der zuständigen Stelle, die für die Priorisierung verantwortlich ist, „vergessen“ wurden!
Ist es nicht einzusehen, dass Menschen, deren Immunsystem durch Erkrankung oder Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken, und damit Hochrisikopatienten sind, auch geschützt werden müssen?
Dass eine Erkrankung mit Covid-19 bei diesen Patienten zu schwersten oder auch tödlichen Verläufen führen kann?
Lt. Aussage des Rechtsanwalts in Hamburg gibt es zumindest für die Stadt Hamburg inzwischen eine Grundsatzverordnung, die bei Härtefallen angewendet wird und nach Prüfung der medizinischen Unterlagen dazu führt, dass ein zeitnaher Impftermin durchgesetzt werden kann.
Es bleibt also nur zu hoffen, dass es auch in allen anderen Bundesländern, möglichst schnell, zu solchen Grundsatzverordnungen kommt!